Inhalator auf Rezept
Wie erhalte ich einen Inhalator auf Rezept?
Gemäß dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung muss ein Arzt zunächst prüfen, ob die Feuchtinhalationstherapie für einen Patienten geeignet ist.
Die Versorgung mit einem Hilfsmittel für eine häusliche Inhalations- bzw. Atemtherapie kann z.B. voraussetzen:
- Dass ein positiver Effekt der Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, bzw. nachgewiesen werden kann (z.B. über Tests).
- Dass der Patient Zuverlässigkeit, Kooperationsbereitschaft und Motivation mitbringt, um längere Behandlungsphasen durchzustehen (Compliance).
- Dass der Patient sich über die Notwendigkeit und Wirksamkeit dieser Behandlung bewusst ist und ein daraus resultierendes Vertrauen hat, sich selbst helfen zu können.
- Der behandelnde Arzt muss den Patienten über die Wirkung und Nebenwirkungen des Therapieverfahrens und der eingesetzten Medikamente aufklären. Dies betrifft auch die Reinigung, Desinfektion und ggf. Sterilisation.
- Die häuslichen Gegebenheiten des Patienten müssen eine korrekte Durchführung der Therapie erlauben.
Indikationen für die Verordnung von Inhalationsgeräten
Indikationen für die unteren Atemwege:
- Asthma bronchiale
- chronisch-obstruktive Bronchitis
- einfache chronische Bronchitis
- Bronchiektasen
- Emphysem
- Lungenfibrosen und Lungensarkoidosen
- Mukoviszidose
- Pilzerkrankungen der Lunge (Mykosen)
Indikationen für die oberen Atemwege
- Rhinitis und Sinusitis (insbesondere mit Tubenkatarrh und Otitis media)
- chronische Laryngitis und Pharyngitis (insbesondere sicca)
- ausgedehnte Operation der Nasen-Nebenhöhlen (Nachbehandlung)
- Bestrahlungen im HNO-Bereich
- funktionelle Dysphonien (mit Schleimhautreizungen)
Inhalationsgerät ohne Aufzahlung
Einige professionelle Inhalatoren für Kinder wie z.B. der MicroDrop Calimero2 werden von der Krankenkasse komplett erstattet.*